Zweierlei... (4)
Auferstehung...
"Wundert euch darüber nicht, denn es kommt die Stunde, in der alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören und hervorkommen werden; die das Gute getan haben zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse verübt haben zur Auferstehung des Gerichts." (Johannes 5,28-29)
Auch wenn sich die Auferstehung der Toten der Beurteilung der menschlichen Erfahrung entzieht - sie ist eine Tatsache. Die Auferstehung Jesu Christi beweist das, und die Bibel bezeugt die Auferstehung als eine Grundtatsache des Christentums (lies einmal 1. Korinther 15)
Erstaunlicherweise spricht das Wort Gottes sogar von zwei völlig unterschiedlichen Auferstehungen. Die Auferstehung des Lebens ist denen verheissen, die durch Gnade das ewige Leben empfangen haben und deren Sünden durch das Erlösungswerk Christi vergeben sind. Bald wird der "gebietende Zuruf" des Herrn Jesus Christus ertönen. Dann wird der Tod Ihm alle zurückgeben müssen, die Ihm angehören. Wo sie auch sind, sie werden auferstehen und Christus in einen neuen Körper, einen "Herrlichkeitsleib", zugeführt werden, um "allezeit bei dem Herrn" zu sein (1. Thessalonicher 4,17).
Die zweite Auferstehung wird später stattfinden. Sie wird die Auferstehung des Gerichts genannt. Alle, die daran teilhaben, werden vor dem Thron des höchsten Richters erscheinen müssen, um sich dort wegen ihrer Sünden zu verantworten und ihr Urteil zu empfangen (Offenbarung 20,12).
Jesus Christus spricht: "Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tod in das Leben übergegangen" (Johannes 5,24)
Quelle des ganzen Artikels: www.waldemar-tauchnitz.de
bibelaktuell.ch
